Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen scarlet-dusk (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen im Bereich Setdesign, Kulissenbau und verwandte Dienstleistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und den darin referenzierten Anlagen (Konzepte, Visualisierungen, Kostenvoranschläge).
(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung und Lieferzeiten führen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) hinzuzuziehen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die im Kostenvoranschlag genannten Preise sind verbindlich, sofern der Leistungsumfang nicht geändert wird. Abweichungen von mehr als 15 % werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung. Üblich sind Abschlagszahlungen von 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Fertigstellung der Produktion und 30 % nach Abnahme.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme von Rückfragen und zur Freigabe von Entwürfen berechtigt ist.
(3) Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Lieferung und Abnahme
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Die Abnahme erfolgt am Ort der Installation. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen.
(3) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer behält sich alle Urheber- und Nutzungsrechte an Entwürfen, Konzepten und Visualisierungen vor, bis die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist.
(2) Nach vollständiger Zahlung gehen die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für eigene Referenzzwecke zu verwenden.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2024